Grundschule Mendelstraße

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Inklusion

Sonderpädagogische Förderung an der inklusiven Grundschule Mendelstraße

 

Was ist Inklusion?

Inklusion bedeutet, dass Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule sonderpädagogisch gefördert werden und keine Förderschule im jeweiligen Förderschwerpunkt des Kindes mehr besuchen bzw. in den Schulstandorten im Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Bergedorf entsprechend beschult werden müssen.

 

Was ist sonderpädagogische Förderung?

Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, werden gemäß des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) sonderpädagogisch gefördert. Diese sonderpädagogische Förderung findet ab dem Schuljahr 2010/11 im Rahmen der Einschulung in Klasse 1 und des weiteren Bildungsgangs der jeweiligen Schülerinnen und Schüler auch an der Grundschule Mendelstraße statt. Damit haben Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Wahlrecht, zu entscheiden, ob ihr Kind eine geeignete Förderschule bzw. einen Schulstandort im ReBBZ Bergedorf oder eine Grundschule besuchen soll (vgl. HmbSG, § 12, Absatz 1, Satz 1), und damit, ob ihr Kind in der inklusiven Grundschule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert werden soll.

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Was ist sonderpädagogische Förderung?